Zahnfarbe
Professionell aufgehellte Zähne können ihre Helligkeit zwei bis drei Jahre lang behalten. Sie dunkeln jedoch meist nicht mehr auf die ursprüngliche Zahnfarbe zurück.
Durch Genussmittel wie Tee, Kaffee, Cola, Rotwein, Zigaretten und bestimmte asiatische Gewürze (z.B. Curry) verfärben sich die Zähne wieder. Auch nachlässige häusliche Pflege trägt negativ dazu bei. Ob und wie schnell die Zähne wieder etwas dunkler werden, hängt von den individuellen Gewohnheiten des Patienten ab.
Wichtig ist, dass sowohl gebleachte, als auch nicht gebleachte Zähne ein- bis mehrmals im Jahr professionell gereinigt werden sollten. Dies ist wichtig, um die Zähne sauber und damit gesund zu halten, vor allem aber um sie wieder hell zu machen.
Je nach individueller Situation können gebleachte Zähne ein bis zwei Jahre nach dem Bleaching erneut behandelt werden, um den Aufhellungseffekt zu erhalten. Eine Nachbehandlung (Refreshing) geht meistens schneller als die Erstbehandlung.
Bei Patienten, die zuvor ein „Home-Bleaching“ durchgeführt haben, funktioniert die Nachbehandlung mittels der noch vorhandenen Trägerschienen, solange der Zahnbestand sich nicht verändert hat. Andernfalls müssen neue Schienen angefertigt werden. Oft reichen zwei bis drei Anwendungen aus, um die Zähne wieder heller zu machen.
Ebenfalls haben Patienten die Möglichkeit ein (weiteres) „In-Office-Bleaching“ (Power- oder Laserbleaching) durchführen zu lassen.
Wichtig hierbei ist gründliche die Neuuntersuchung und Befundung durch den Zahnarzt.
Das sogenannte „In-Office-Bleaching“ wird auch „Power-Bleaching“ genannt und bezeichnet ein Aufhellungsverfahren der Zähne, welches in der Praxis durchgeführt wird. Es ist das schnellste und das am häufigsten durchgeführte Verfahren, um weißere Zähne zu bekommen.
Die hierbei verwendeten Bleachingprodukte sind in ihrer Konzentration wesentlich höher als die des „Home-Bleachings“ mittels Trägerschienen. Ein Teil der vorbereitenden Maßnahmen sind sind bei beiden Verfahren gleich:
- Untersuchung der Zähne und des Zahnfleisches durch den Zahnarzt
- „Professionelle Zahnreinigung (PZR)“
- Farbbestimmung mittels Farbring
Die Abformung der Kiefer und das Herstellen von Trägerschienen entfällt beim In Office Bleaching. Bei diesem Verfahren trägt der Zahnarzt, bzw. die Prophylaxehelferin das Bleichgel direkt gleichmäßig auf die Zahnoberfläche auf. Um das Zahnfleisch nicht zu reizen, wird dieses vor der Behandlung mit einem speziellen gummiartigen Material individuell abgedeckt. Wangen, Zunge und Lippen werden ebenfalls mit Watte, Tüchern oder einem Lippenhalter vor dem Gel geschützt. Das Bleichmittel hellt die Zähne, je nach verwendetem System, in drei bis vier 15-20 minütigen Intervallen auf. Die später gewünschte Zahnhelligkeit bestimmt die Anzahl der durchzuführenden Intervalle. Die gesamte Behandlungsdauer liegt zwischen einer und zwei Stunden.
Manche Bleichmittel werden zusätzlich mit einem speziellen Licht aktiviert, um die Wirkung des Gels auf den Zähnen zu verstärken. In diesem Fall spricht man vom „Power-Bleaching“. Verwendet man zur Aktivierung des Gels einen Laser, spricht man vom sogenannten „Laser-Bleaching“.
Am Ende der Behandlung wird der Zahnfleischschutz wieder entfernt und der Patient kann ausspülen. Das Ergebnis einer deutlichen Aufhellung ist direkt nach der Behandlung sichtbar.