Beim Bleaching wird nur die natürliche Zahnsubstanz aufgehellt. Vorhandene Füllungen, Kronen, Brücken, Veneers oder Prothesen jedoch nicht. Das kann bedeuten, dass nach der Aufhellung farbliche Unterschiede zwischen den natürlichen Zähnen und den ersetzten/künstlichen Zähnen entstehen. Ggf. müssen im Nachgang neue Füllungen oder Kronen angefertigt werden, damit alle Zähne die gleiche helle Farbe haben.
Die Zähne müssen vor der Behandlung gründlich untersucht werden. Kariöse Defekte (Löcher), Spalten an Füllungen und Kronen oder andere Defekte können Vorbehandlungen notwendig machen. Andernfalls könnte das Aufhellungsmittel in den Zahn eindringen und den Zahnnerv schädigen.
Das Zahnfleisch an den zu bleachenden Zähnen muss gesund sein. Blutungen und Entzündungen müssen zwingend vorher behandelt werden.
Wenn neuer Zahnersatz im sichtbaren Bereich geplant ist, sollte ein Bleaching vorher stattfinden, damit die neuen Kronen/Brücken der neuen, helleren Zahnfarbe angepasst werden können.
Vor dem 16. Lebensjahr sollte keine Zahnaufhellung gemacht werden putty , da die Zahngrundsubstanz noch nicht vollständig entwickelt ist.
Bei Schwangeren und während der Stillzeit sollte aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht aufgehellt werden.
Es dürfen nur Bleachingprodukte verwendet werden, die als offizielle Medizinprodukte zugelassen sind und von renommierten Herstellern stammen.
Bleaching ist eine hervorragende Methode die Zähne aufzuhellen. Unterschiede sind jedoch von Patient zu Patient sehr groß. Das definitive Ergebnis ist dabei jedoch nicht vorauszusagen. Je nach Art und Ursache der Verfärbung können mehr oder weniger Farbpigmente im Zahn aufgespalten werden. Dadurch werden die Zähne mehr oder weniger hell.